Werterhalt beginnt mit guter Verwaltung
Gute Immobilienverwaltung geht über Zahlen und Termine hinaus. Sie behält auch Zustand und langfristige Entwicklung Ihrer Liegenschaft im Blick. Gadola verbindet persönliche, regionale Bewirtschaftung mit der Baukompetenz der Gadola Gruppe.

Ihre Liegenschaft braucht mehr als reine Administration
Vielleicht funktionieren Abrechnungen und Termine bei Ihrer heutigen Verwaltung grundsätzlich. Gerade bei Renditeliegenschaften und Stockwerkeigentum reicht das aber nicht.
Fragen zum Mietrecht müssen sauber beantwortet werden. Unterhalt und Sanierungen wollen rechtzeitig geplant sein. Eigentümer, Mieter und Dienstleister brauchen klare Ansprechpartner.
Eine Immobilie ist für viele Eigentümer einer ihrer wichtigsten Vermögenswerte. Betreut wird sie oft von jemandem, der sie nie gesehen hat.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Sie müssen Ihrer Verwaltung immer wieder hinterher telefonieren.
Sie wissen nicht genau, welche Investitionen in den nächsten Jahren anstehen.
Bei baulichen Fragen fehlt eine fundierte Einschätzung.
Sie möchten weniger selbst organisieren – ohne dabei den Überblick zu verlieren.


Ihr Ansprechpartner: Simon Crivelli, Immobilienbewirtschafter mit Fachausweis und Schlichter auf Vermieterseite.
Eine Verwaltung, die Ihre Liegenschaft wirklich im Blick hat
Genau dafür gibt es uns.
Gadola bewirtschaftet seit 1975 Renditeliegenschaften sowie Stockwerk- und Miteigentum in Uster, Egg, Oetwil am See und der weiteren Region. Betreute Liegenschaften sind für uns keine Akten, sondern Gebäude, die wir kennen.
Unsere Immobilienverwaltung ist Teil der Gadola Gruppe – einem familiengeführten Bauunternehmen, das seit 1908 in der Region zuhause ist.
Sie wissen, wen Sie anrufen. Und wir wissen, worum es geht.
Weniger Aufwand für Sie. Mehr Aufmerksamkeit für Ihre Immobilie.
Sie müssen nicht allem selbst nachlaufen
Wir übernehmen die laufende Bewirtschaftung, koordinieren Beteiligte und sorgen dafür, dass offene Themen zuverlässig erledigt werden.
Der Werterhalt wird mitgedacht
Eine Immobilie braucht nicht erst Aufmerksamkeit, wenn etwas akut wird. Wir behalten Zustand und Unterhalt im Blick.
Sie können kommende Investitionen besser planen
Heizung, Fassade oder andere grössere Massnahmen kommen selten völlig überraschend. Je früher sie eingeordnet werden, desto besser lassen sich Budget, Erneuerungsfonds und Entscheidungen darauf vorbereiten.
Persönlich, wenn es darauf ankommt
Digitale Prozesse sorgen für effiziente Abläufe. Bei wichtigen Entscheidungen setzen wir bewusst auf das direkte Gespräch – und sind dank unserer regionalen Nähe bei Bedarf persönlich vor Ort.
In drei Schritten zur passenden Verwaltung
Wir lernen Ihre Liegenschaft kennen
In einem unverbindlichen Gespräch klären wir, was Ihnen wichtig ist und was Sie sich von einer neuen Verwaltung wünschen.
Sie müssen dafür nichts vorbereiten.
Sie erhalten ein transparentes Angebot
Wir definieren den passenden Leistungsumfang und zeigen klar auf, was Gadola für Sie übernimmt.
Bei Stockwerkeigentum dient das Angebot als Entscheidungsgrundlage für die Gemeinschaft.
Wir übernehmen die Verwaltung
Nach Ihrer Entscheidung fordern wir die Unterlagen an, regeln Konten und Verträge und informieren Mieterschaft und Dienstleister.
Danach läuft die Bewirtschaftung. Sie bleiben informiert.
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Ein Wechsel ist jederzeit möglich – auch wenn Ihr Verwaltungsvertrag noch länger läuft.
Oder direkt Simon Crivelli anrufen: 044 929 61 26
Bauliche Fragen beantwortet Gadola selbst
Irgendwann muss eine Heizung ersetzt werden. Eine Fassade braucht Unterhalt. Ein Umbau steht an.
Für eine erste Einschätzung müssen wir dann niemanden anrufen. Hochbau, Tiefbau, Fassaden und Erdwärmesonden gehören zur Gadola Gruppe. Das Bauwissen sitzt im eigenen Haus.
Öl oder Wärmepumpe – und was kostet der Wechsel wirklich?
Hält die Fassade noch fünf Jahre, oder wird Warten teurer?
Lohnt sich der Umbau, oder zahlt man drauf?
Wer die Arbeiten am Ende ausführt, entscheiden Sie. Nicht wir. Was Sie von uns bekommen, ist die Einschätzung: ob eine Offerte plausibel ist und eine Massnahme wirklich nötig.
Wir kennen nicht nur die Verwaltung. Sondern auch das Gebäude dahinter.

Unsere Leistungen für Ihre Liegenschaft
Für private Eigentümer, Erbengemeinschaften, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen mit Anlageimmobilien – passend zu Ihrer Liegenschaft und Ihren Anforderungen.
Häufig gefragt. Klar beantwortet.
Das hängt von Art, Grösse und gewünschtem Leistungsumfang Ihrer Liegenschaft ab. Zur Einordnung: Bei Mietliegenschaften wird das laufende Honorar üblicherweise als Prozentsatz der Netto-Soll-Mietzinseinnahmen berechnet, marktüblich sind ca. 4 bis 5,5 Prozent. Bei Stockwerkeigentum ist ein Grundhonorar plus eine Pauschale pro Wohneinheit üblich. Leistungen wie Erstvermietung oder die Begleitung grösserer Sanierungen werden separat vereinbart. Vor der Zusammenarbeit erhalten Sie ein transparentes Angebot, in dem alle Positionen ausgewiesen sind.
Weniger, als viele erwarten. Den grössten Teil übernehmen wir: Unterlagen anfordern, Konten und Verträge übernehmen, Mieterschaft und Dienstleister informieren. Ideal ist ein Wechsel auf das Ende des Abrechnungsjahres, weil sich die Schlussabrechnung dann sauber abschliessen lässt – grundsätzlich ist ein Wechsel aber jederzeit möglich. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam den passenden Zeitpunkt und die notwendigen Schritte für die Übergabe.
Ja. Die Abwahl der bisherigen und die Wahl der neuen Verwaltung sind beides Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Der Antrag muss ordentlich traktandiert werden; in der Regel genügt dann das einfache Mehr der anwesenden oder vertretenen Stimmen. Ein Blick ins Reglement lohnt sich trotzdem, da dort abweichende Quoren stehen können. Gerne unterstützen wir Sie bei der Traktandierung und stellen die Unterlagen bereit, die Ihre Gemeinschaft für den Entscheid braucht.
Ja, per Zirkularbeschluss. Dafür müssen allerdings alle Eigentümer zustimmen – schon eine Enthaltung verhindert, dass der Beschluss zustande kommt. In der Praxis ist der Weg über die Versammlung deshalb meist der einfachere.
Ja. Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich, unabhängig von der Restlaufzeit des bestehenden Vertrags. Den passenden Zeitpunkt klären wir im Erstgespräch.
Bei Stockwerkeigentum das Reglement und den Begründungsakt, dazu die letzten zwei Abrechnungen und Protokolle sowie die Angaben zum Erneuerungsfonds. Bei Renditeliegenschaften den Mieterspiegel, die letzte Nebenkostenabrechnung und die Angaben zu den letzten Sanierungen. Fehlt etwas oder ist unklar, wo es liegt: Wir unterstützen Sie dabei.
Entscheidend ist nicht nur der aktuelle Fondsbestand, sondern auch, welche Investitionen in den kommenden Jahren anstehen. Als Orientierung empfiehlt der Schweizer Stockwerkeigentümerverband eine jährliche Einlage von mindestens 0,4 Prozent des Gebäudeversicherungswertes, bis der Fonds rund 6 Prozent davon erreicht. Ob das für Ihre Liegenschaft genügt, hängt von Alter, Bauweise und Zustand ab: Ein Gebäude mit anstehender Fassaden- und Heizungserneuerung braucht mehr Reserven als ein Neubau. Wir helfen dabei, Fondsbestand und kommenden Bedarf gemeinsam zu betrachten und vorausschauend zu planen.
Der Systemwechsel tritt per 1. Januar 2029 in Kraft. Bei selbstgenutztem Wohneigentum entfällt damit grundsätzlich auch der steuerliche Abzug für Liegenschaftsunterhalt – es kann deshalb sinnvoll sein, geplante Massnahmen frühzeitig zu prüfen und zeitlich einzuordnen. Bei vermieteten Liegenschaften bleibt der Unterhaltsabzug dagegen bestehen. Für die individuelle steuerliche Beurteilung empfehlen wir eine Steuerfachperson; bei der baulichen und zeitlichen Planung der Massnahmen unterstützen wir Sie gerne.
Ja. Wir erfassen den Zustand der Liegenschaft und ordnen ein, welche Massnahmen in den nächsten Jahren realistischerweise anstehen – von der Heizung über die Fassade bis zu Leitungen und Aussenanlagen. Daraus entsteht eine Übersicht, wann welche Investition fällig wird und in welcher Grössenordnung. Für Eigentümergemeinschaften ist das die Grundlage, um die Einlagen in den Erneuerungsfonds richtig zu bemessen; bei Renditeliegenschaften die Basis für Budget und Finanzierung.
Eine berechtigte Frage. Sie entscheiden, wer die Arbeiten ausführt – nicht wir. Bei grösseren Aufträgen holen wir mehrere Offerten ein und legen sie Ihnen beziehungsweise der Eigentümerversammlung zum Entscheid vor. Dass Hochbau, Tiefbau, Fassaden und Erdsonden zur Gadola Gruppe gehören, bringt Ihnen vor allem eine fundierte Einschätzung: ob eine Offerte plausibel und eine Massnahme wirklich nötig ist. Ob der Auftrag am Ende an Gadola oder an ein anderes Unternehmen geht, entscheiden Sie.
Unser Schwerpunkt liegt im Kanton Zürich, rund um Uster, Egg und Oetwil am See. Auch Objekte in der weiteren Umgebung sind möglich – ob Ihre Liegenschaft dazu passt, klären wir gerne persönlich.
Ihre Immobilie verdient eine Verwaltung, die sich kümmert
Persönliche Betreuung statt anonymer Verwaltung
Werterhalt und kommende Investitionen frühzeitig im Blick
Baukompetenz direkt innerhalb der Gadola Gruppe
Seit 1975 Erfahrung in der Immobilienbewirtschaftung
Regional verankert und bei Bedarf schnell vor Ort

Simon Crivelli
Leitung Immobilienbewirtschaftung
Immobilienbewirtschafter mit Fachausweis sowie Schlichter vermieterseitig in Bülach